Beschwerdemanagement

In der Fröbel-Gruppe gibt es ein zentrales Beschwerdemanagement für Eltern und Mitarbeiter, das gemeinsam mit den Betriebsräten umgesetzt wird, um Verbesserungspotentiale zu erschließen. Dies ist auch ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung und -sicherung in unserem Kindergarten.

Wir sehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bieten den Eltern ...

... Elternabende und Elterncafes zum Austausch und Gespräch mit dem pädagogischen Fachpersonal zu nutzen.

... sich an schriftliche Befragungen zu beteiligen.

... einen Elternbeirat zu wählen, der unterstützend tätig ist. 

… sich durch Aushänge, Elternbriefe und auf der Homepage zu informieren

… die Bereitschaft aller pädagogischen Fachkräfte zum Dialog an

Jede Beschwerde von Eltern wird durch das zentrale Beschwerdemanagement von Fröbel erfasst und dokumentiert. Die Beschwerden werden reflektiert und tragen zur Optimierung der Erziehungspartnerschaft sowie der pädagogischen Arbeit bei.

Darüberhinaus ist es uns wichtig, dass auch die Kinder in unserem Kindergarten die Erfahrung machen dürfen, mit ihren Beschwerden oder ihrer Unzufriedenheit wahr und ernst genommen zu werden.

Beschwerdeverfahren für Kinder

"Wie soll das Kind morgen leben können, wenn wir ihm heute kein bewusstes, verantwortungsvolles Leben ermöglichen?“
 
                                                                  - Janusz Korczak -
Verantwortung für das Leben übernehmen ist nur möglich, wenn man Verantortung übernehmen kann. 

Wir setzen darauf, dass die Kinder unseres Kindergartens das Recht haben, Verantwortung  wahrnehmen zu können, sich für ihre Anliegen stark zu machen und selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten.

Kinder, die gelernt haben, ihre Bedürfnisse und erlebte Ungerechtigkeiten zu äußern und sich selbstbewusst für ihre Rechte einsetzen zu dürfen, sind besser vor der Gefährdung geschützt, in ihrer individuellen Situation und Bedürftigkeit nicht wahrgenommen zu werden.  

Die Umsetzung des gesetzlich geforderten Beschwerderechts im Kindergartenalltag ist ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention und trägt wesentlich zum Schutz der Kinder bei.

Wir leben in unserer Einrichtung eine Beschwerdekultur, die durch eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber den von Kindern geäußerten Unzufriedenheiten und Veränderungswünschen geprägt ist. Dabei ist das Alter der Kinder zu berücksichtigen.

Bei jüngeren Kindern achten wir auf körperliche Signale, wie Weinen, Wut usw.  Die pädagogischen Fachkräfte reagieren darauf und gehen mit den Kindern in den Austausch.

Bei älteren Kindern gibt es - neben den körperlichen Signalen – die Vereinbarung, ihre Beschwerde jederzeit verbal zu äußern.

Im Alltag sind die Kinder soweit partizipiert, dass sie Beschwerden sofort bei den pädagogischen Fachkräften loswerden dürfen. Diese werden ernst genommen, sofort entsprechend aufgenommen und es wird, wenn möglich, unmittelbar und situativ mit den Kindern nach Lösungen gesucht.

Beschwerden, deren Bearbeitung einen Aufschub verlangen, weil sie die Gemeinschaft, oder den Kindergartenalltag betreffen, werden in dafür terminierten Morgenkreisen gemeinsam mit der Kindergruppe und in Teamsitzungen thematisiert und Lösungen entwickelt. Um diese Art der Beschwerden der Kinder aufzunehmen, werden sie mit den Kindern visualisiert, gemalt und an einer Beschwerdewand/ in einem Briefkasten gesammelt.

Einmal in der Woche haben die Kinder außerdem die Möglichkeit, die Kindersprechstunde im Büro der Leitung wahrzunehmen, um dort ihre (Veränderungs-)Wünsche, Ideen und Kritik zu äußern und für die nächsten Teambesprechungen aufnehmen zu lassen.

Bei Streitigkeiten unter den Kindern im Alltag treten die Erzieher bei Bedarf als Schlichter auf. Jedes an dem Streit beteiligte Kind wird angehört und seine Beschwerde oder Sichtweise wird ernst genommen. Gemeinsam wird auch in diesen Situationen unmittelbar nach einer Lösung gesucht. 

Die gelebte Beschwerdekultur und die im Alltag verankerten Verfahren bedeuten für die Kinder, dass sie ihre Beschwerden angstfrei äußern können und die Sicherheit, dass diese eine wertschätzende und respektvolle Bearbeitung finden.

Was bedeutet für uns Mitbestimmung und Selbstbestimmung?

HIER erfahren,

 

wie wir Demokratie im Kindergarten leben.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

(2)     …

§ 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
(Absatz 2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn

(1)    …

(2)     …

(3)   zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.